AGB & Auktionsbedingungen
EventBird ist eine Marke der Hybrid-Airplane Technologies GmbH. Diese Bedingungen gelten für alle Gebote und Verträge über die Buchung von Werbeflächen über eventbird.io.
Stand: 19. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Gebote und Verträge über die Buchung von Werbeflächen auf dem Leichter-als-Luft-Flugsystem (LTA-UAV) der Hybrid-Airplane Technologies GmbH („Anbieter“) über die Plattform eventbird.io.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Bieter, Unternehmer zu sein.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags (Auktion)
(1) Die Werbeflächen werden im Wege einer Online-Auktion vergeben. Es stehen vier gleich große Werbeflächen (Quadranten) je Event zur Verfügung.
(2) Mit Abgabe eines Gebots gibt der Bieter ein verbindliches Angebot ab. Das Gebot muss den ausgewiesenen Mindestbetrag bzw. das jeweils nächste gültige Gebot (aktuelles Höchstgebot zzgl. Mindestschritt) erreichen.
(3) Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Der Zuschlag erfolgt automatisch zum Auktionsende an das höchste gültige Gebot auf die jeweilige Fläche. Mit dem Zuschlag wird der hinterlegte Betrag eingezogen.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Gebote von Bietern abzulehnen, deren Zahlungsmittel nicht autorisiert werden konnte oder deren Angaben unvollständig/unrichtig sind.
§ 3 Kartenautorisierung und Zahlung
(1) Zur Teilnahme hinterlegt der Bieter ein gültiges Zahlungsmittel. Mit jedem Gebot wird der Gebotsbetrag über den Zahlungsdienstleister Stripe auf der Karte des Bieters reserviert (autorisiert), ohne dass bereits eine Abbuchung erfolgt.
(2) Wird der Bieter überboten, wird die Reservierung freigegeben.
(3) Alle Gebote und ausgewiesenen Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Steuersitz in Deutschland wird die deutsche Umsatzsteuer (derzeit 19 %) hinzugerechnet und mit dem Nettobetrag als Bruttobetrag auf der Karte reserviert bzw. eingezogen. Bei Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG); in diesem Fall wird der Nettobetrag belastet und die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Der Bieter sieht vor Abgabe des Gebots eine Aufschlüsselung in Netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag.
(4) Läuft eine Kartenreservierung technisch bedingt vor Auktionsende ab, ist der Anbieter berechtigt, eine erneute Reservierung auf dem hinterlegten Zahlungsmittel vorzunehmen. Gelingt dies nicht und bestätigt der Bieter auf Aufforderung nicht erneut, kann sein Gebot verfallen.
§ 4 Leistung des Anbieters
(1) Der Anbieter zeigt das vom Kunden bereitgestellte Logo/Werbemotiv auf der gebuchten Werbefläche auf dem Flugsystem während des jeweiligen Events. Die Werbefläche ist während der Veranstaltung an mindestens fünf Stunden pro Veranstaltungstag sichtbar. Konkrete Flugzeiten und Flugfenster richten sich nach dem Ablauf des jeweiligen Events und werden vom Anbieter festgelegt.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des bereitgestellten Werbematerials verantwortlich (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht). Der Anbieter kann Werbematerial ablehnen, das rechtswidrig, sitten- oder wettbewerbswidrig ist oder dem Ansehen des Anbieters bzw. des Events schadet. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, sowie extremistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende, pornografische oder sitten- bzw. wettbewerbswidrige Werbung. Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, wird davon ausgegangen, dass der Kunde rechtmäßig handelt und ausschließlich für legale Produkte und Dienstleistungen wirbt; der Kunde sichert dies zu. Eine inhaltliche Vorabprüfung jedes Motivs durch den Anbieter findet nicht statt.
(3) Die Auktion für ein Event endet vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Zuschlag erfolgt zu diesem Zeitpunkt. Diese Frist dient der Vorbereitung, insbesondere der Produktion der Werbemittel (Druck der Logos). Der Kunde stellt sein finales Werbematerial rechtzeitig, spätestens jedoch mit dem Zuschlag, in der erforderlichen Qualität bereit.
§ 5 Ausfall, höhere Gewalt, Absage
(1) Die Flüge finden bei den derzeit angebotenen Events in Innenräumen (Indoor) statt. Wetterbedingte Ausfälle sind daher nicht zu erwarten.
(2) Kann eine Veranstaltung oder der Werbeeinsatz aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Absage des Events durch den Veranstalter), nicht stattfinden, wird dem Kunden der für die betroffene Fläche gezahlte Betrag vollständig erstattet.
(3) Sollten künftig Events im Freien (Outdoor) angeboten werden, gilt für wetterbedingte Ausfälle ebenfalls: vollständige Rückerstattung des gezahlten Betrags für die betroffene Fläche. Weitergehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags (Höhe des Zuschlagsgebots) begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters, Baden-Baden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
